Es gibt viele gute Gründe Mitglied in unserer Genossenschaft zu werden. Unter anderem sind es der Genossenschaftsgedanke, die 4 %ige Dividende, die 8,8%ige Wohnungsbauprämie oder die Ansparung der vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers. Wir wollen Ihnen diese Vorteile etwas näher erklären:
der Genossenschaftsgedanke |
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4 % Dividende (Stand 01.01. eines Jahres) |
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8,8 % Wohnungsbauprämie |
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VL (Vermögenswirksame Leistungen) |
Nachbarschaftliche Kontakte, der Zusammenhalt der Mitglieder untereinander. Wo gibt es so etwas heutzutage noch? Wir sind der Meinung, dass diese Punkte zu einem besseren und menschlicherem Zusammenleben einfach dazu gehören. Und dafür setzen wir uns ein. Wir haben immer ein offenes Ohr für Ihre Sorgen, und wir versuchen gemeinsam zu einer Lösung zu kommen. Denn eines ist uns besonders wichtig: das Wohlergehen unserer Mitglieder.
Auch die Verzinsung Ihrer Genossenschaftsanteile kann sich sehen lassen. Die Einzahlungen auf Ihre Anteile werden mit 4 % (nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung) verzinst. Sollte Ihr Genossenschaftsanteil noch nicht voll eingezahlt sein, so schreiben wir die Dividende Ihrem Anteil gut. Ein Geschäftsanteil an der Wohnungsgenossenschaft beträgt 350,00 €. Mitglieder, die eine Wohnung der Wohnungsgenossenschaft nutzen, haben mindestens zwei Geschäftsanteile à 350,00 € zu zeichnen und zu zahlen. Die Höchstzahl der Anteile, mit denen ein Mitglied sich beteiligen kann, ist 100.
Auch von staatlicher Seite werden die Mitglieder von Genossenschaften unterstützt! Wir wollen Ihnen das erläutern:
Staatliche Förderung
Einkommensabhängig zahlt der Staat zusätzlich einmalig 8,8 % auf Ihren Einzahlungsbetrag als Wohnungsbauprämie.
| Familienstand |
Einzahlungsbetrag bis € |
max. Prämie 8,8 % |
steuerpflichtiges Einkommen unter € |
| Ledige |
512,00 |
45,06 |
25.600,00 |
| Verheiratete |
1.024,00 |
90,11 |
51.200,00 |
Ledige können bis zu 45,06 € zusätzlich erhalten, wenn sie bei uns bis zu 512,00 € eingezahlt haben und ihr steuerpflichtiges Einkommen unter 25.600,00 € liegt. Bei Verheirateten sind doppelte Beträge anzusetzen: bis zu 90,11 € Prämie bei Einzahlungen bis zu 1.024,00 € und steuerpflichtigen Einkommen unter 51.200,00 €.
Mit unserer Verzinsung von 4 % und der 8,8 %-igen staatlichen Förderung wächst Ihr Geschäftsanteil.
Sind Sie berufstätig und erhalten Sie nach Ihrem Tarifvertrag vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 13,29 €, 26,59 € oder 39,88 €? Wenn ja, dann können Sie Ihre Genossenschaftsanteile in Form der vermögenswirksamen Leistungen bei uns anlegen. Der Vorteil für den Arbeitnehmer liegt bei der günstigen Fristgestaltung. Denn die Laufzeit bestimmt das Mitglied über Teilaufkündigung, sie beträgt lt. Satzung zwei Jahre. Sprechen Sie mit uns, wir senden Ihnen gern den Antrag zu.
Haben Sie Fragen oder möchten
Sie mehr Informationen?
Unser freundliches Team
hilft Ihnen gerne weiter.
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Rund ums Leben – Alltagshilfe |